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Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Landsäugetiere

17.09.2015

In der Schweiz soll gemäss Energie-Strategie 2050 die Windkraft massiv auf bis zu 6 TWh Jahresleistung (10%-Anteil am heutigen Strombedarf) ausgebaut werden. Diese Versechzigfachung der heutigen Leistung kann nur erreicht werden, wenn auch der Wald und andere sensible Gebiete in die Standortplanung miteinbezogen werden. Damit steigt aber nicht nur das Konfliktpotenzial mit der betroffenen Bevölkerung und dem Landschaftsschutz. Vor allem werden die bereits heute negativen Auswirkungen auf die Fauna nochmals massiv verstärkt.

Während die negativen Folgen von Windenergieanlagen (WEA) auf Fledermäuse und die Vogelwelt in Studien umfassend belegt sind, gibt es ausser der sogenannten „Studie Hannover“ (Niederwild) keine entsprechenden Studien für Landsäugetiere. Diese Lücke ist zwingend zu schliessen, bevor im Wald und in anderen sensiblen Lebensräumen WEA geplant oder bewilligt werden. Dies umso mehr, als beispielsweise Beobachtungen in Skandinavien (Rentiere), in Österreich (Rothirsche) und in Portugal (Wölfe) auf massive Beeinträchtigungen hinweisen.

Da in der Schweiz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst ab einer installierten Leistung von 5 MW vorgeschrieben ist - was aktuell nur auf zwei Windparks zutrifft – gilt es auch zu prüfen, welchen Einfluss kleine und mittlere WEA auf die lokale und die grossräumige Fauna haben. Die Tatsache, dass heute seitens der Bundesämter (BAFU, BFE, ARE) die Auswirkungen auf Säugetiere als „eher unproblematisch“ eingeschätzt beziehungsweise Säugetiere in deren Materialien gar nicht erwähnt werden, unterstreicht die Bedeutung des geforderten Berichts. Ebenso wie der unerklärliche Umstand, dass selbst Wildkorridore von nationaler Bedeutung oder Wildruhezonen nicht unter den relevanten Biotop- oder Landschaftsinventaren aufgeführt werden.

JagdSchweiz hat diese Problematik thematisiert und Vorstandsmitglied und Nationalrat Fabio Regazzi wird in der Herbstsession der Eidgenössischen Räte dem Bundesrat ein Postulat einreichen, mit dem Auftrag, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem er die lokalen und grossräumigen Auswirkungen von Windenergieanlagen (WEA) und deren begleitenden Infrastrukturen auf Landsäugetiere, insbesondere auf Huftiere umfassend darlegt. Der Bundesrat soll zudem darlegen, wie negative Auswirkungen von WEA auf die Fauna insgesamt verhindert oder zumindest minimiert werden können.